Verhinderungspflege

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen. Ursache hierfür kann ein geplanter Erholungsurlaub, eine Krankheit oder andere Gründe, wie zum Beispiel geplante Freizeit, sein.

Das Gesetz regelt Leistungen, Umfang und Kosten der Verhinderungspflege. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Die Pflegeunion klärt den Anspruch auf Verhinderungspflege und ermutigt die pflegenden Angehörigen, dieses Angebot wahrzunehmen.

  • Kurzfristige Unterstützung

  • Geplante und regelmäßige Hilfe

“Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr (…)”.

Das Budget der Verhinderungspflege ist pro Jahr auf 1612€ begrenzt. Die Leistung kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wir helfen Ihnen gerne auch kurzfristig. Sprechen Sie uns an.

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