Behandlungspflege

Die Behandlungspflege dient der Überwachung und Unterstützung der ärztlichen Therapie. Ebenso wie ein Arzt Medikamente verschreiben kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen.

  • Medikamentengabe

  • Hilfe bei der Kompressionstherapie

  • Blutzuckermessung

  • Setzen von Injektionen

  • Infusionstherapie

  • Wundversorgung

  • Portversorgung

“Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits-, Kranken-, und Altenpflege durchgeführt werden”.

Die Leistungen der Behandlungspflege bedürfen der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Die Kosten werden bei medizinischer Notwendigkeit in Gänze übernommen. 10% der Kosten jedoch, für längstens 28 Tage muss der Versicherte übernehmen.