Kurzzeitpflege

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, dann kennen Sie die Situationen, in denen der Pflegebedürftige vorübergehend nicht zuhause versorgt werden kann. Genau für diesen Fall gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege.

Die Kurzzeitpflege kann eine sichere Betreuungsform und eine Entlastung der Pflegesituation darstellen. Daher sollten Sie den Anspruch unbedingt bei Ihrer Pflegekasse geltend machen. Die Pflegeunion klärt den Anspruch auf Kurzzeitpflege und ermutigt die pflegenden Angehörigen, dieses Angebot wahrzunehmen.

  • Tapetenwechsel in eine stationäre Einrichtung

  • Zu Hause mit ambulanter Unterstützung

“Man spricht von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll.”

Das Budget der Kurzzeitpflege ist pro Jahr auf 1612€, für den stationären aufenhalt begrenzt. Auch für die ambulante Versorgung können 806€ (50%) in Anspruch genommen werden.

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