Pflegegrade

Es gibt fünf Einstufungen der Pflegebedürftigkeit. Je ausgeprägter die Pflegebedürftigkeit ist, desto höher der Pflegegrad und desto höher sind die Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegegrad-Einstufung wird durch Pflegegutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) vorgenommen. Um eine Einstufung in einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein  Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und stehen bei Bedarf auch gerne am Tag der Begutachtung an Ihrer Seite.

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch aus Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ pro Monat. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kommen erst ab Pflegegrad 2 hinzu.

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Einstufung in den Pflegegrad 2 bedeutet, dass der Alltag ohne Hilfestellung nicht mehr bewältigt werden kann. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 689€ für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 316€ monatlich, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Kurzzeit– und Verhinderungspflege. Was das bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Die Einstufung in Pflegegrad 3 bedeutet, dass der Pflegebedürftige durch starke körperliche oder kognitive Einschränkungen erheblich auf Hilfe angewiesen ist. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1.298€ für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 545€ monatlich, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Kurzzeit und Verhinderungspflege. Was das bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 bedeutet, dass der Pflegebedürftige extrem auf Hilfestellung im Alltag oder medizinische Gesundheitserhaltung angewiesen ist. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1.612€ für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 728€ monatlich, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Kurzzeit und Verhinderungspflege. Was da bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegegrad 5, auch als Härtefall bezeichnet, bedeutet, dass der Aufwand für die fachgerechte Versorgung des Pflegebedürftigen sehr hoch ist. Die Pflegebedürftigen benötigt qualifizierte Pflege und permanente Betreuung. Die Pflegekasse stellt dem Pflegebedürftigen monatlich 1.995€ für den Bezug von Leistungen eines Pflegedienstes zur Verfügung. Alternativ zahlt die Pflegekasse 901€ monatlich, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Kurzzeit– und Verhinderungspflege. Was das bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.

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