Pflegegrade
Es gibt fünf Einstufungen der Pflegebedürftigkeit. Je ausgeprägter die Pflegebedürftigkeit ist, desto höher der Pflegegrad und desto höher sind die Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegegrad-Einstufung wird durch Pflegegutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) vorgenommen. Um eine Einstufung in einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und stehen bei Bedarf auch gerne am Tag der Begutachtung an Ihrer Seite.