Zusätzliche Entlastungsleistungen
Sollten Pflegebedürftige zeitweise keine oder zu wenig Unterstützung im Haushalt, für den Einkauf oder für die Begleitung der alltäglichen Dinge haben, kann die Pflegekasse für sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeunion klärt den Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen und ermutigt die pflegenden Angehörigen, dieses Angebot wahrzunehmen.
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