Zusätzliche Entlastungsleistungen

Sollten Pflegebedürftige zeitweise keine oder zu wenig Unterstützung im Haushalt, für den Einkauf oder für die Begleitung der alltäglichen Dinge haben, kann die Pflegekasse für sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Pflegeunion klärt den Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen und ermutigt die pflegenden Angehörigen, dieses Angebot wahrzunehmen.

  • Unterstützung im Haushalt

  • Entlastung von Angehörigen

“Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Pflegeheim haben Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag […]. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger […]. Er ist gedacht zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags”.

Das Budget ist pro Monat auf 125€ begrenzt. Nicht genutzte Beträge werden angespart und können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden. Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und der ambulanten Pflege.

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