Pflegende Angehörige

Unterstützung von den Pflegekassen (wesentlich erweitert seit 01.01.2015)

Um den Umzug des Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim zu verhindern bzw. so lange wie möglich hinauszuzögern oder auch um die pflegenden Angehörigen zu entlasten, haben die Pflegekassen in den letzten Jahren die Leistungen für pflegende Angehörige deutlich ausgebaut. Pflegen kann man lernen – aber es kann trotzdem körperlich und psychisch sehr belastend sein. Im Folgenden informieren wir Sie über unsere Unterstützungsleistungen, deren Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden. Nutzen Sie diese zu Ihrem Wohl und zum Wohle des Pflegebedürftigen

Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für den Pflegedienst, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, tages- oder stundenweise. Das ist u.a. dann der Fall, wenn der Angehörige eine Auszeit benötigt, selbst Termine wahrnehmen möchte (Freizeit, Arbeit, Arzt) oder in Urlaub ist. Pro Jahr stehen Ihnen € 1.612 für Verhinderungspflege zur Verfügung. Die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 01.01.2015 weiter ausgebaut und können auch miteinander kombiniert werden. Die Hälfte der Kurzzeitpflege kann als Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst genutzt werden. Der Gesamtanspruch beträgt somit € 2.418 im Jahr bzw. ca. € 200 im Monat.

Häusliche Pflegeberatungen und -schulungen

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Beratung und Schulung (60-120 min) des Angehörigen zu Hause. Dabei werden z.B. Kenntnisse über richtige Pflegetechniken (Waschen, Ankleiden, Lagern, Mobilisation), gute Ernährung, Vermeidung von Folgekrankheiten, Wohnraumanpassungen und die Bewältigung von belastenden Situationen vermittelt. Ihre individuellen Wünsche stehen dabei im Vordergrund. Diese Leistungen werden von geschultem Personal unseres Pflegedienstes oder auch der Pflegekassen erbracht. Fragen Sie uns!

Betreuungsleistungen

Bei Einschränkungen der Alltagskompetenz stehen Bedürftigen Betreuungsleistungen i.H.v. 125,00 Euro pro Monat nach § 45b SGB XI zu.  Darüber hinaus erhalten auch Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1-5 ohne Demenz ab sofort einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von € 125 pro Monat. Die Zeit, die der qualifizierte Betreuer, z.B. eine Fachkraft eines Pflegedienstes, mit dem Bedürftigen verbringt, soll nicht zuletzt der Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen.

Links

Dies ist eine Auswahl von Internetadressen, bei denen Sie umfassende Informationen über Pflege und verwandte Themen finden.

Bundesministerium für Gesundheit: www.bmg.bund.de/pflege.html
Unter der Rubrik “Pflege” finden Sie ausführliche Informationen über alles rund um das Thema.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsjf.de
Unter der Rubrik “Ältere Menschen” finden sich vielfältige Informationen über die Themen “Zuhause im Alter”, “Hilfe und Pflege”, “Demenz”, “sicher leben im Alter”.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.wegweiser-demenz.de
Vom BMFSFJ gefördertes Informationsportal zum Thema “Demenz”.

Informationsportal für Patienten und Angehörige: www.pflege-abc.info

Informationsportal des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung: www.mdk.de
Unter der Rubrik “Versicherte” finden Sie Informationen z.B. über das Thema “Pflegegutachten”.

Informations- und Projektportal der Stiftung Kuratorium Deutsche Altershilfe: www.kda.de

Informationsportal für Pflegeeinrichtungen: www.pflegelotse.de
Datenbank über stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen einschließlich der aktuellen Pflegenoten, die den Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vergeben wurden.