Häufige Fragen2018-11-10T11:21:38+01:00

Häufige Fragen

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Was ist, wenn ich / mein Angehöriger nachts Hilfe benötigt? Wer trägt die Kosten dieses Einsatzes?2018-07-26T11:42:24+02:00

Sollte es sich um einen pflegerischen Notfall handeln, rufen Sie einfach unsere 24 Stunden Rufbereitschaft an. Bei medizinischen Notfällen (Herzinfarkt, Atemnot etc.) sollten Sie allerdings den Notarzt verständigen. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie uns an und wir veranlassen alle notwendigen Maßnahmen. Die Kosten werden entsprechend der vertraglich vereinbarten Höhe von Ihnen übernommen.

Ich lege großen Wert auf Pünktlichkeit – können Sie das garantieren?2018-07-26T11:43:06+02:00

Wir glauben, dass ein Pflegedienst unmöglich auf die Minute genau vor Ort sein kann, wenn er auf die Bedürfnisse seiner Pflegekunden wirklich eingeht. Ein Pflegeeinsatz lässt sich nur bedingt planen. Manchmal geht es einem Pflegekunden nicht gut und die Pflegekraft muss sich länger um ihn kümmern. Wir haben den Anspruch, jedem Kunden die Zeit zuzusprechen, die er braucht (im Rahmen des wirtschaftlich Machbaren). Wir wollen nicht, dass die Pflegekräfte von einem zum nächsten Einsatz hetzen und dadurch Unruhe und Stress ins Haus bringen. Wir erbitten uns deshalb grundsätzlich einen Spielraum von +/- 15 Minuten. Sollte trotzdem mal etwas dazwischen kommen (Verkehrsunfall, Notfall, etc.) werden unsere Kunden selbstverständlich informiert.

Ich brauche schnell Hilfe – wie lange dauert es, bis Sie kommen können?2018-07-26T11:50:41+02:00

Es ist zwar besser, wenn wir 24 Stunden zum Einplanen Zeit haben, aber wenn es mal schnell gehen muss (Notfall), können wir innerhalb einer halben Stunde bei Ihnen sein. Rufen Sie uns einfach an.

Ich pflege meinen Angehörigen selbst – können Sie mich anleiten (Injektionen etc.)?2018-07-26T11:51:16+02:00

Gerne. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir kommen auch gerne zu Ihnen. Unter bestimmten Umständen übernehmen die Kranken- und Pflegekassen dies sogar.

Eigentlich brauche ich nur eine Hauswirtschaftskraft, keine Pflege – können Sie das machen?2018-07-26T11:52:10+02:00

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir hauswirtschaftliche Versorgung vor allem im Rahmen der Pflege und bei Vorliegen einer Pflegestufe an. Selbstverständlich übernehmen wir die hauswirtschaftliche Versorgung auch, wenn Sie sich oder Ihren Angehörigen (noch) selbst pflegen und zunächst nur Hilfe im Haushalt benötigen.

Ich brauche Essen auf Rädern – bekomme ich das von Ihnen?2018-07-26T12:21:28+02:00

Wir kümmern uns für Sie darum. Weil wir unsere Pflegekunden unabhängig beraten wollen, haben wir auch keinen Kooperationsvertrag mit irgendeinem Anbieter. Wenn Sie an Essen auf Rädern Interesse haben, sorgen wir dafür, dass Sie von verschiedenen Anbietern (kostenlose) Probemenüs erhalten und dann selbst wählen. Manchmal gibt es in bestimmten Stadtvierteln Metzgereien, die die Nachbarschaft mit sehr hochwertigen und abwechslungsreichen Mahlzeiten beliefern. Wir versuchen all dies in Betracht zu ziehen und unsere Pflegekunden so gut wie möglich zu beraten.

Ich brauche Pflegehilfsmittel (Krankenbett, Badewannenlifter etc.), können Sie mir helfen?2018-07-26T12:22:03+02:00

Wir besorgen Ihnen alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel in kürzester Zeit. Wir bestellen die Rezepte beim Hausarzt und schauen, welches Sanitätshaus liefern kann. Für Notfälle haben wir auch immer Hilfsmittel (Inkontinenzartikel, Rollator, etc.) in unserem Bestand, so dass wir Sie im Einzelfall auch direkt ausstatten können. Für unsere Kunden besorgen wir selbstverständlich auch alle Medikamente aus der Apotheke – im Notfall auch Sonn- und Feiertags.

Ich komme mit einer Pflegekraft einfach nicht aus. Was soll ich tun?2018-07-26T12:30:36+02:00

Da wir alle Menschen sind, kann es auch passieren, dass einfach die Sympathie nicht ausreichend stimmt. Wir wissen, dass bei einer so persönlichen Angelegenheit wie Pflege die zwischenmenschliche Chemie eine große Rolle spielt und versuchen dies zu berücksichtigen In einem Fall der Beanstandung sollten Sie uns unbedingt benachrichtigen.

Ich möchte am liebsten nur bestimmtes (z. B. weibliches) Pflegepersonal – geht das? Ich will, dass nur die Schwester / der Pfleger XY zu mir kommt – geht das?2018-07-26T12:31:14+02:00

Wir versuchen, das Mögliche zu erreichen, können es aber nicht garantieren. Weil unsere Pflegekräfte, auch mal frei haben, in den Urlaub fahren oder (selten) auch mal krank werden, können sie nicht immer eingesetzt werden. Wenn Sie aber jemanden besonders mögen, freuen wir uns und versuchen die Pflegekraft so oft es geht bei Ihnen einzusetzen. Selbstverständlich sieht unsere Langfristplanung immer eine möglichst gleichbleibende Besetzung vor.

Wie sieht es mit einem Pflegevertrag aus?2018-07-26T12:32:08+02:00

Alle Patienten erhalten einen Pflegevertrag, aus dem die vereinbarten Leistungen und die Preise hervorgehen. Diesen Pflegevertrag senden wir in Kopie an Ihre Pflegekasse, so dass auch diese über die vereinbarten Leistungen informiert ist.

Kann ich jederzeit Ihre Dienste abbestellen, oder gibt es Kündigungsfristen?2018-07-26T12:33:18+02:00

Sie können bei uns jederzeit die Pflege abbestellen, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Wir halten nichts von Kündigungsfristen. Wer sollte denn jemanden dazu zwingen können, Leute in das Haus zu lassen, die man gar nicht reinlassen will? Es gehört zu unserem Verständnis Ihres Sicherheitsbedürfnisses, dass Sie jederzeit unabhängig entscheiden können.

Meine Tochter (Sohn, Nachbarin etc.), die mich betreut, macht Urlaub – was kann ich tun?2018-07-26T12:34:29+02:00

Stellen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege, oder noch einfacher lassen Sie uns das machen. Für den Ersatz von Pflegepersonen (wegen Urlaub, Krankheit etc.) stehen jedem Pflegebedürftigen Mittel bis zu € 1.612,00 (Sachleistung) im Jahr auf Antrag zur Verfügung. Damit lassen sich die Kosten für einen Pflegedienst oder aber teilweise die Kosten für eine stationäre Unterbringung (Kurzzeitpflege) decken. Für mehr Informationen schauen Sie unter Verhinderungspflege nach.

Ich beziehe Pflegegeld und muss nun einen Überprüfungseinsatz nachweisen – was muss ich tun?2018-07-26T12:35:10+02:00

Überprüfungseinsätze nach § 37 SGB XI kann jeder zugelassene Pflegedienst durchführen. Sie dienen der Qualitätssicherung und der Beratung von pflegenden Angehörigen. Bei Pflegestufe I und II muss dies alle 6 Monate, bei Pflegestufe III alle 3 Monate unaufgefordert der Krankenkasse nachgewiesen werden, sonst droht Leistungskürzung oder sogar  Streichung. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser Einsatz kann vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden (Ausnahme Privatversicherte). Die Einsatzkosten werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern zusätzlich bezahlt. Wenn Sie es wünschen, erinnern wir Sie automatisch rechtzeitig an den jeweils nächsten Termin.

Werden Wohnungs- und Haustürschlüssel sicher verwahrt?2018-07-26T12:37:17+02:00

Wir wissen, dass viele unserer Neukunden Bedenken haben, Haustürschlüssel abzugeben. Wir nehmen diese Sorge sehr ernst und haben alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen, um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Schlüssel werden bei uns in einem abschließbaren Sicherheitsschrank (Safe) verwahrt und sind grundsätzlich nur mit Nummern gekennzeichnet – so können sie von Unbefugten nicht mit einem Namen oder einer Adresse in Verbindung gebracht werden. Weiterhin sind wir natürlich gegen Schlüsselverlust versichert, so dass im Falle des Verlustes Ihre Schließanlage auf unsere Kosten ausgetauscht würde.

Brauchen Sie einen Haus- oder Wohnungschlüssel von mir?2018-07-26T12:38:30+02:00

Wenn Sie alleinstehend sind und die Türe nicht selbständig öffnen können, ist dies unumgänglich. Aber auch wenn Sie mobil sind, kann es im Notfall wichtig sein, dass die Schwester oder der Pfleger die Wohnung öffnen kann, auch wenn der Patient beispielsweise gestürzt ist. Die Notwendigkeit einer Schlüsselaushändigung muss aber individuell geklärt werden.

Mein Antrag auf einen Pflegegrad wurde abgelehnt. Was ist zu tun?2019-03-21T15:57:23+01:00

Sollte Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden, bzw. ein in unseren Augen zu niedriger Pflegegrad erfolgen, so unterstützen wir Sie gerne dabei, die vorhandenen Rechtsmittel auszuschöpfen. Wir haben allerdings in den letzten Jahren sehr gute Erfahrungen mit den Einstufungen des MDK gemacht, die fast alle der Einschätzung des Pflegepersonals folgten. Bei der Begutachtung ist im Übrigen meist eine Pflegefachkraft von uns zugegen. Wir wollen allerdings nicht unerwähnt lassen, dass im Falle einer endgültigen Ablehnung die bisher entstandenen Kosten an den Patienten privat berechnet werden müssen.

Ich habe einen Pflegegrad erhalten. Dieser deckt die Kosten für die gewünschte Leistungen. Was ist, wenn ich weniger Leistungen in Anspruch nehme?2019-03-21T15:56:12+01:00

Sofern der zur Verfügung stehende Betrag im Rahmen des Pflegegrades nicht ausgeschöpft wird, erstattet die Pflegekasse in einem Umrechnungsverfahren das anteilige Pflegegeld. Sie haben daneben die Möglichkeit, sich auf die Ausschöpfung eines bestimmten Prozentsatzes der Sachleistung (d. h. Leistungen durch den Pflegedienst) und der Geldleistung (d. h. Pflegegeld) festzulegen. Dieses nennt man dann eine Kombileistung. Das nicht in Anspruch genommene Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. Auf diese Weise kann man professionelle Hilfe durch die Pflegeunion  in Anspruch nehmen und unter Umständen die Reinigungskraft bezahlen.

Ich habe einen Pflegegrad erhalten. Dieser deckt aber nicht die Kosten für die gewünschten Leistungen. Wer bezahlt die Mehrkosten?2019-03-21T15:54:33+01:00

Auch wenn die soziale Pflegeversicherung eine enorme Verbesserung zu früher darstellt, deckt sie nicht immer alle Kosten für den Versicherten ab. Wir beraten Sie gerne dahingehend, welche Leistungen Sie mit Ihrer Pflegestufe finanzieren können ohne eine Zuzahlung leisten zu müssen. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam, welche Leistungen und Hilfen von z. B. Angehörigen und Bekannten übernommen werden können. Ansonsten sind Mehrkosten von Ihnen privat zu tragen. Es besteht aber die Möglichkeit, den eventuellen Mehrbedarf an Leistungen über das Sozialamt finanzieren zu lassen. Hierzu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind. Ob Sie zuzahlen müssen, erfahren Sie bei uns bevor wir die Leistung erbringen. Somit wissen Sie immer über die tatsächlichen Kosten Bescheid.

Wer bezahlt in der Übergangszeit die Einsätze des Pflegedienstes?2018-07-26T12:42:52+02:00

Die Pflegeunion Ratingen geht zunächst in Vorleistung. Sofern nach einem Leistungsmonat noch kein Nachweis einer Pflegestufe vorliegt, erhalten Sie zunächst eine Privatrechnung von uns, die Sie, sobald die Pflegestufe attestiert ist, bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen können.

Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Einstufung?2019-03-21T15:53:13+01:00

Das ist von Pflegekasse zu Pflegekasse verschieden. Grundsätzlich sollte man schon einige Wochen Geduld haben. Zur Zeit dauert es ca. 4-6 Wochen bis eine Begutachtung von der Kasse, bzw. einem beauftragten Institut, durchgeführt wird. Nach der Begutachtung kann es nochmals ca. 4-8 Wochen dauern, bis Sie die Einstufung mit der Post zugestellt bekommen. Sofern ein Pflegegrad bewilligt wird, wird das Pflegegeld (Übernahme der Pflege durch einen Angehörigen, Bekannten, …) oder die Sachleistung (Übernahme der Pflege durch einen Pflegedienst) auch rückwirkend ab Antragstellung bewilligt.

Ich oder mein Angehöriger haben noch keinen Pflegegrad, möchten aber wissen, ob wir einen Anspruch haben. Was ist zu tun?2019-03-21T15:51:28+01:00

Am besten, Sie vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns, da wir mit unserer jahrelangen Erfahrung recht sicher einschätzen können, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen. Wir können dann in Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen die Pflegeeinsätze darauf abstimmen. Den entsprechenden Pflegeantrag füllen wir mit Ihnen aus und leiten diesen dann an die Pflegekasse weiter. Wir zeigen Ihnen ferner weitere Möglichkeiten der eventuellen Kostenübernahme anderer Kostenträger (z.B. Krankenkasse = SGB V oder das Sozialamt = BSHG). Wir können die notwendige Versorgung sofort aufnehmen.

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